PAK-Sanierung
PAK‘s (poly(zyklische)aromatische Kohlenwasserstoffe) finden sich häufig als alte „teerhaltige“ Baustoffe in schwarzen Holzparkettklebern in Wohnungen, Teeranstrichen, Dämmmaterialien mit Teerbeimischungen, Dachbahnen, Ölen, getränkten Hölzern usw.
Poly(zyklische)aromatische Kohlenwasserstoffe
Poly(zyklische)aromatische Kohlenwasserstoffe sind chemische Verbindungen, die aus mehreren kondensierten Benzolringen bestehen und in der Natur sowohl in Kohle, als auch in Erdöl vorkommen.
PAK ist aufgrund der privaten und industriellen Verbrennung, vor allem im städtischen Raum - z.B. in Form von Dieselruß - allgegenwärtig. Aus diesem Grund und auf Grund seiner kanzerogenen Wirkung, sollte jeglicher zusätzlicher Kontakt mit diesem Schadstoff vermieden werden.
Bei der Verkoksung von Steinkohle fällt der sogenannte "Rohteer" an. Dieser besteht aus einem unverdampfbaren Anteil, dem Pech (welches PAK in fester Form enthält) und einem verdampfbaren Anteil, den "Teerölen" (durch die PAK in die Raumluft abgegeben wird).
Wichtige PAK-Messwerte sind beispielsweise Benzo(a)pyren oder Naphtalin, für die es gesetzlich festgelegte Grenzwerte gibt, die nicht überstiegen werden dürfen.
Aufgrund seiner schadhaften Wirkung für den Menschen, ist die Verwendung von teergebundenem Asphalt (im Straßenbau) oder mit Teeröl behandelten Hölzern (Telefonmaste, Eisenbahnschwellen) seit 1984 verboten. Dennoch findet der TÜV Rheinland immer wieder alarmierend hohe PAK-Werte in Gummiprodukten, wie z.B. Fahrradhupen, Hammerstielen, Badesandalen, Koffergriffen und Armbanduhr-Bändern. Hinweise auf die Verwendung von PAK sind Gerüche (z.B. nach verbranntem Gummi), die auch nach mehrmaligem Waschen und Lüften nicht verfliegen.
Im und am Haus findet man PAK vor allem in Form von schwarzen Holzparkettklebern, Teerkork (teerverklebte Korkgranulatplatten und Rohrschalen), getränkten Hölzern, Dachbahnen und Dichtungen, sowie in Asphalt- Fußbodenbelägen.
Das Entfernen solcher PAK-haltigen Baustoffe ist in den „Technischen Richtlinien Für Gefahrstoffe, TRGS 524, Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ geregelt.
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